Roberto Rink, Dingen, Tagen und Beraten. Politische Partizipation im obersächsisch-meißnischen Raum bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts (Studien und Schriften zur Geschichte der Sächsischen Landtage 10) Ostfildern 2021, Jan Thorbecke, 171 S., ISBN 978-3-7995-8469-2, EUR 22. – Die schlanke Diss. beschäftigt sich mit rechtsprechenden und politischen Versammlungen in der Markgrafschaft Meißen vom 12. Jh. bis in die 1430er Jahre hinein. In drei chronologisch gegliederten Kapiteln will der Vf. verschiedene Formen von Zusammenkünften und die Partizipationsmöglichkeiten der Teilnehmer herausarbeiten (S. 13). Als Quellen dienen ihm beinahe ausschließlich Rechtsquellen (Urkunden und Lehnsbücher). Nach der obligatorischen Einleitung werden im ersten und umfangreichsten Teil die hochma. Landdinge behandelt (S. 29–99). Neben einem Überblick über die dort ausgestellten Urkunden, ihren Inhalt und ihre Zeugen werden in diesem Kapitel insbesondere die Forschungen Gerd Althoffs zur rituellen und politischen Kommunikation referiert. R. unterlässt es leider, die Gültigkeit der von Althoff besonders für die Reichsebene herausgearbeiteten Praktiken für den eigenen Untersuchungsraum zu überprüfen, und nimmt sie als gegeben hin. Richtig arbeitet er heraus, dass die Landdinge nicht nur ein Ort zur Beurkundung von Rechtsgeschäften waren, sondern auch politische Entscheidungen trafen; eine tiefergehende, über diese einfache Einsicht hinausgehende Analyse bleibt er jedoch schuldig. Das anschließende Kapitel nimmt die Landdinge „neuer Ordnung“ in den Blick (S. 101–106). R. stellt fest, dass bei den Versammlungen des späteren 13. und des 14. Jh. die Markgrafen kaum noch persönlich den Vorsitz führten, sondern dass vor allem Stellvertreter agierten. Sie seien nur mehr Treffpunkte des „weiteren Hofes“ gewesen. Warum dem so war, wird nicht ausgeführt. Ausgehend von der Teilung des wettinischen Herrschaftsbereichs 1382 sieht R. im 14. und 15. Jh. eine größere Mitbestimmung der Stände (S. 107–139), was er mit dem gesteigerten Geldbedarf der Fürsten erklärt. Anders als bei den Landdingen seien nun auch Stadtbürger und die Geistlichkeit in die Entscheidungsprozesse einbezogen worden (S. 109–115). Bei Schlichtungen und Schiedsverfahren hätten adlige Räte und Städte eine besondere Rolle gespielt. Leider belässt es R. hier bei der bloßen Aufzählung: Fragen nach dem Beziehungsgeflecht und einer Hierarchie der Räte bleiben ebenso unbeantwortet wie diejenige nach den konkreten Personen, die im Namen der Städte Leipzig und Altenburg an den markgräflichen Versammlungen teilnahmen. Die inhaltlichen Kapitel werden durch eine kurze Zusammenfassung (S. 141–143) und einen Anhang mit Register, Quellen- und Literaturverzeichnis sowie einer tabellarischen Übersicht der durch Urkunden nachweisbaren Versammlungen bis 1438 abgeschlossen. Der geringe Erkenntniswert der Untersuchung spiegelt sich in der Kürze des Fazits wider: Ja, R. konnte – wie es sein erklärtes Ziel war (S. 141) – politische Partizipation im obersächsisch-meißnischen Raum aufzeigen; dies allein auf der Grundlage von Urkunden zu tun, bringt jedoch allzu wenig Erkenntnisgewinn. An zahlreichen Stellen hätte man sich mehr Tiefgang und eine breitere Quellenbasis gewünscht. So aber bleibt die Arbeit weit hinter dem Potential, welches das Thema hergibt, zurück – und das ist schade. Schade ist leider auch, dass auf ein abschließendes Lektorat verzichtet worden ist.
Janis Witowski
(Rezensiert von: Janis Witowski)