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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 79,1 (2023) *.

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Luca Loschiavo, Il più antico „processo“ longobardo: per una rilettura, Reti Medievali Rivista 22,2 (2021) S. 141–172, relativiert die These eines gemeinsamen „Germanenrechts“, das sich bei der Prozessführung auf Beweisverfahren des Zweikampfs und des Gottesurteils gestützt und sich somit grundlegend vom römischen Recht abgehoben habe. Die Analyse des Edictum Rothari (643) und einzelner Berichte über langobardische Prozesse in der Zeit davor macht deutlich, dass das langobardische Prozessrecht in einer Mischung aus probatorischen und indizienbasierten Elementen bestand und sich nicht wesentlich von der Rechtspraxis der römischen Provinzen unterschied.

Thomas Hofmann

(Rezensiert von: Thomas Hofmann)