Oettingisches Urbar und Teilungslibell. Teilabschrift um 1370. Ämter Wallerstein, Deggingen, Alerheim, Wemding, Spielberg und Vogtei Offingen, bearb. von Elisabeth Grünenwald (†) (Veröffentlichungen der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft, Reihe 5a: Urbare u. ä. 3) Friedberg 2022, Likias, 248 S., 6 Abb., ISBN 978-3-949257-05-6, EUR 29,80. – Neben der Edition des ältesten Lehenbuchs (vgl. DA 35, 254f.) stellt die Publikation der 2018 gestorbenen langjährigen Archivarin der oettingischen Bestände ihre zweite wichtige Veröffentlichung zur Herrschaft der schwäbischen Grafen im späten MA dar. Die Abfassung des vor dem Tod Ludwigs X. von Oettingen (2. März 1370) entstandenen, auch Teilungsbuch oder Gültverzeichnis genannten Urbars steht im Zusammenhang mit einer Landesteilung. Damals wurde wohl eine Kommission ausgeschickt mit dem Auftrag, einen momentanen Sollbestand der Besitzungen zu verschriftlichen; verzeichnet ist im Urbar der kleinere Anteil Ludwigs (München, Hauptstaatsarchiv, K.B. allgemeines Reichsarchiv, Mediatisierte Fürsten: Oettingen Grafen Nr. 71). G. hat ihrer sorgfältig Rubrizierungen, Akute oder Graves nachzeichnenden und Schriftdetails im Apparat vermerkenden Edition (S. 49–202) eine ausführliche hilfswissenschaftliche Einleitung, etwa zu den zehn unterscheidbaren Händen des Urbars (Blindverweis auf eine im Anhang nicht vorhandene Zusammenstellung von Schriftproben, S. 31), vorausgeschickt. Eine historische Kontextualisierung des Urbars, das mit einer Zusammenstellung der Maßeinheiten und deren Umrechnungen (Nördlinger, Bopfinger etc. Einheiten) einsetzt, nach Ämtern und Ortschaften gegliedert ist und interessante Schlaglichter auf die dörflich-landwirtschaftlichen Strukturen im „krisenreichen“ 14. Jh. wirft, wird weitgehend späterer Interpretation überlassen. Reinhard H. Seitz (S. 32–44) hat eine Studie zu oettingischen Beständen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (dorthin gelangt via die Linie Bayern-Landshut und deren spätma. Besitzungen im Schwäbischen) beigesteuert. Ein Orts- und Personenregister ist beigegeben; nicht jedermann geläufige Begriffe wie wannun, gesode finden sich z. T. im Apparat erklärt.
Christof Paulus
(Rezensiert von: Christof Paulus)