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Die Weistümer des Amtes Monschau und der Herrschaft Hetzingen, bearbeitet von Elmar Neuss (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 18,4,2) Wien / Köln / Weimar 2019, Böhlau, 346 S., 2 Abb., 1 Karte, ISBN 978-3-412-50104-4, EUR 60. – Den 888 erstmals ausdrücklich erwähnten karolingischen Königshof Konzen, gelegen südlich von Aachen in einem großen, zugehörigen Waldgebiet, vermochten die Herzöge von Limburg (Stammsitz an der Weser zwischen Eupen und Verviers) „im Verlaufe des 12. Jahrhunderts … aus dem Bestand des Reichsgutes“ herauszulösen (S. 15–21, Zitat S. 50). Daraus wurde die Herrschaft Monschau, ein limburgisches Lehen, benannt nach der 1198 bezeugten Höhenburg des Limburgers Waleramus de Monte Ioci (S. 16). In der französischen Form Montjoie (und Varianten) blieb der auf die Siedlung im Tal der Rur übergegangene Burgname bis zur amtlichen Eindeutschung 1918 bestehen. Seit 1354 bemühten sich die Markgrafen und Herzöge von Jülich, die Herrschaft Monschau zu erwerben, was 1435 gelang (S. 13–15), doch dauerte die Eingliederung als Amt in das Herzogtum bis in die 1470er Jahre. Verglichen mit dem Umfang der Herrschaft und des Amtes Monschau war die Herrschaft Hetzingen geradezu winzig. Das jülichsche (Kammer-)Lehen bestand nur aus mehreren Hundert Morgen Flächen sowie einigen Höfen unweit von Nideggen. Von 1370 bis 1583 war der namengebende Hof Hetzingen Teil eines Monschauer Burglehens. Es bestand eine lockere Verbindung zum Hochgericht in Monschau (S. 70–72). Die Lebensgrundlage der Bewohner bildete außer den kargen, durch Rodung gewonnenen Böden des Berglandes der Wald. Er lieferte Bau- und Brennholz und war Viehweide, vor allem für die herbstliche Schweinemast. Auch wurden Zeidlerei, Köhlerei und Fischfang betrieben. 1549 werden zwei Hämmer und drei Eisenhütten im Amt genannt (S. 172, 174). Die Jagd war dem Herrn von Monschau als Landesherrn und dem Herrn (Grafen, Markgrafen, Herzog) von Jülich als Waldgrafen (Ausgleich der wechselseitigen Rechte 1238) vorbehalten. Der Forstmeister und 19 Förster, die in einem zwischen dem Landesherrn und dem Waldgrafen abgestimmten Verfahren ernannt wurden, beaufsichtigten den Wald. Sie ahndeten Waldfrevel im „Holzding“, übten aber keine Hochgerichtsbarkeit aus. Das mit Schöffen besetzte Hochgericht tagte unter einem Schultheißen in Monschau, das zuletzt 1680 bezeugte kirchliche Sendgericht in der Kirche zu Konzen. Eine 75seitige Einleitung (S. 11–86) des Bearbeiters geht den 33 abgedruckten Quellentexten voraus. Er untersucht die Entstehung, Verfassung und Verwaltung der Herrschaft und des Amtes Monschau unter vielen Gesichtspunkten, desgleichen der Herrschaft Hetzingen. Ergänzend beschreibt Hans Martin Hörnchen (S. 87–91) den „Versuch einer Rekonstruktion des Feldgeleits des Aachener Stiftszehnten im Monschauer Land“, den das Marienstift durch königliche Schenkung (Karls des Großen?) erhalten hatte und bis zum Einmarsch der Franzosen ins Rheinland 1794 behielt (vgl. S. 64–70). Die Quellentexte – die beiden ältesten sind von 1238, der jüngste von 1788 – gehören drei Rechtsbereichen an, Forstrecht, Landrecht, Kirchenrecht (S. 21, 64). Es handelt sich um: I. Vereinbarungen des Landesherrn (Herr von Monschau, später Herzog von Jülich) mit anderen betreffend die Abgrenzung wechselseitiger Rechte (Nr. 1a, 1b, 4, 15). II. Anordnungen des Landesherrn (Nr. 23, 27, 28, 31). III. Weistümer und Rechtsweisungen befugter Personen (Schöffen, Sendschöffen, Förster, sachverständige Bewohner) über Rechte und Pflichten des Landesherrn und der Bewohner, die Funktion von Gerichten, Nutzungen, Abgaben, Verlauf von Grenzen und anderes (Nr. 2–11, 14, 16–22, 24, 25, 29–32). IV. Bestandsaufnahmen aus besonderem Anlass (nach den Zerstörungen des Geldrischen Kriegs 1543; pfalz-neuburgische Landeserkundigung 1649, Nr. 12–14, 26). Den Schluss des Bandes bilden Verzeichnisse der Quellen und der Literatur sowie ein unkonventionell angelegtes Register mit Ortsnamen, Personennamen und Sachbegriffen. Eine beigegebene farbige Karte im Format A3 ist betitelt „Der Landkreis Monschau in den Grenzen bis zum Jahr 1920“. Es ist der Zustand vor den durch die beiden Weltkriege bedingten Abtretungen von 1920 und 1956 an Belgien. Von diesen abgesehen war der am 1. Januar 1972 aufgelöste Landkreis „ziemlich genau“ (S. 13) mit dem Umfang des jülichschen Amtes Monschau identisch. „Der im Inneren des Landkreises angezeigte Grenzverlauf zeigt das rekonstruierte Feldgeleit des Aachener Marienstiftes“.

Hans J. Domsta

(Rezensiert von: Hans J. Domsta)