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Digitale Vorab-Veröffentlichung der Rezension aus DA 79,1 (2023) *.

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Alheydis Plassmann / Michael Rohrschneider / Andrea Stieldorf (Hg.), Herrschaftsnorm und Herrschaftspraxis im Kurfürstentum Köln im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit (Studien zu Macht und Herrschaft 11) Göttingen 2021, V&R unipress, 321 S., 16 Abb., ISBN 978-3-8471-1275-4, EUR 55. – Der im Rahmen des Bonner Sonderforschungsbereichs „Macht und Herrschaft“ entstandene Tagungsband thematisiert das Spannungsfeld zwischen geistlich-ideellem Anspruch und territorialpolitischer „Realpolitik“, in dem sich die Kölner Erzbischöfe bewähren mussten. Bereits Caesarius von Heisterbach reflektierte die Problematik der zwei Schwerter der Bischofsherrschaft, wie Alheydis Plassmann (S. 99–128) zu Anfang ihres Beitrags herausstellt. Sie analysiert die politischen Konstellationen und die daraus resultierenden Erwartungen gegenüber den Prälaten des 12. und 13. Jh., die sich mit komplexen Situationen und enormer Beanspruchung durch Herrscher, Kurie, Reichskirche und Reichsfürsten sowie geistlichen Sprengel und Erzstift konfrontiert sahen. Wie sorgfältig ausbalanciert das Protokoll weltlicher Diplomatie und Herrschaftspraxis war, zeigt Manfred Groten (S. 129–150) anhand der Orte, an denen im Spät-MA Verhandlungen mit dem Erzbischof stattfanden und durch die Unterordnung, Gleichrangigkeit oder auch übergeordnete Stellung (nur der König stand über dem Erzbischof!) inszeniert wurden. Herrschaftsrepräsentation ist auch das Thema von Andrea Stieldorf (S. 209–241), die anhand der Siegel und Münzen die Facetten und Entwicklungen geistlicher und weltlicher Bilddarstellungen, Symbole und Umschriften verfolgt. Fabian Schmitt (S. 21–48) gewährt Einblick in seine Diss. zu den Kölner Ministerialen (siehe die folgende Besprechung) und zeichnet nach, wie sich dieser Kreis wichtiger Verwaltungs- und Funktionsträger allmählich emanzipierte; Engelbert von Berg (1216–1225) war der letzte Erzbischof, dem die herrscherliche Einbindung seiner Ministerialen gelang. Seine Nachfolger entwickelten neue Strukturen mit Hilfe der Ämter des Erzstifts. Claudia Garnier (S. 151–185) thematisiert Fehden und Streiterledigung, Bündnisse (amicitiae) und Landfrieden im Spät-MA; es entsteht ein komplexes Bild von Konkurrenz und Kooperation mit den benachbarten und im Erzstift eingeschlossenen Herrschaften, wobei dem Erzbischof nicht zuletzt auch die geistlichen Waffen der Exkommunikation und des Interdikts zu Gebote standen. Wie attraktiv es im 15. Jh. für den Herrschaftsaufbau der eigenen Dynastie war, geistliche Fürsten in der Familie zu haben, demonstriert Frederieke Maria Schnack (S. 267–288) am Beispiel der Grafen von Moers, die mehrfach Kölner Suffraganbistümer zu besetzen trachteten. Last not least verfolgt Nina Gallion (S. 243–266) den Abbau der Metropolitanrechte im 13. und 14. Jh., die mehr und mehr der Kurie anheimfielen und zudem bei den Suffraganen auf hinhaltenden Widerstand stießen.

Letha Böhringer

(Rezensiert von: Letha Böhringer)